Wertermittlung

Es gibt verschiedene Gründe, den Marktwert einer Immobilie oder eines Grundstücks ermitteln zu lassen: An- oder Verkaufswunsch, ein Erbschaftsfall, eine Scheidung oder Finanzierung.
Ein falscher Preis kann zu Streitigkeiten und Zerwürfnissen führen, ein Wertgutachten gibt Ihnen verlässlich Auskunft.

 

 

Immobilienwertermittlung im Falle von:

  • Erwerb oder Verkauf
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Zugewinnausgleich bei Scheidung
  • Finanzierungszweck (Hypothek)
  • Steuerliche Angelegenheiten
  • Privatentnahmen aus Betriebsvermögen

 

 

Wir beraten Sie gerne und ermitteln den Verkehrswert Ihres Objektes!